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09.10.2012

ANOVA Marktforschung gerügt


Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat dem Institut ANOVA Marktforschung und Herrn Falk Böse in 01309 Dresden auf eine Beschwerde hin eine Rüge erteilt.

Der Beschwerderat beanstandet, dass das Institut ANOVA Marktforschung bei der Durchführung einer zur rechtlichen Beweisführung vorgesehenen Studie weder hinsichtlich der Stichprobe und des Fragebogens noch hinsichtlich der Analyse den in jahrzehntelanger Abstimmung mit der Rechtsprechung gewonnenen Konsens für eine empirische Ermittlung der Verkehrsdurchsetzung beachtet hat. Das Verhalten der beschwerten Partei zieht insgesamt betrachtet eine zu veröffentlichende Rüge des Beschwerderates nach sich.

Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. wurde im Jahr 2001 als verbandsübergreifende Beschwerdestelle gegründet. Seine Aufgabe ist es, für die Einhaltung der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln sowie der Qualitätsstandards zu sorgen. Im Fall eines festgestellten Verstoßes spricht der Beschwerderat eine Ermahnung aus oder erteilt eine öffentliche Rüge.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rat-marktforschung.de


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