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16.10.2012

The Nielsen Company (Deutschland) gerügt


Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat der The Nielsen Company (Germany) GmbH, auf eine Beschwerde hin, eine Rüge erteilt.

Der Beschwerderat beanstandet, dass die The Nielsen Company (Germany) GmbH gegenüber den Teilnehmern eines Haushaltspanels schwerwiegend gegen das Anonymisierungsgebot, die berufsethischen Pflichten eines Panelbetreibers sowie das Gebot der Abstandswahrung von Marktforschung zu forschungsfremden Tätigkeiten verstoßen hat.

Der Beschwerderat erteilt deshalb der The Nielsen Company (Germany) GmbH eine öffentliche Rüge und informiert außerdem die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz über den Vorgang.

Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. prüft eingereichte Beschwerden auf Verstöße gegen die geltenden Berufsgrundsätze, Standesregeln und Qualitätsstandard der Deutschen Markt- und Sozialforschung. Bei einem festgestellten Verstoß spricht der Beschwerderat eine Ermahnung aus oder erteilt eine öffentliche Rüge.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rat-marktforschung.de


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