Organe und Gremien des BVM
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des BVM. Sie setzt sich aus den persönlichen Mitgliedern zusammen und wird in der Regel einmal pro Jahr zum BVM-Kongress einberufen. Die Mitgliederversammlung verfügt über umfassende Kompetenzen, darunter bspw. die Wahl des Vorstandes, die Festlegung der Mitgliedsbeiträge und die Entscheidung über Satzungsänderungen.
Vorstand
Der BVM-Vorstand führt und gestaltet sämtliche Verbandsaktivitäten. Er wird alle drei Jahre neu gewählt und besteht zurzeit aus sieben Mitgliedern, dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren fünf Mitgliedern, sowie dem Sprecher des Regionalrats als kooptiertes Vorstandsmitglied. Die Amtszeit des aktuellen Vorstands geht von 2011 - 2014.
Fachbeirat
Der Fachbeirat hat empfehlende und beratende Funktion innerhalb des BVM. Der Fachbeirat wird für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Dem Fachbeirat gehören 15 stimmberechtigte persönliche BVM-Mitglieder an.
Regionalrat
Der Regionalrat setzt sich aus den einzelnen Regionalleitern und deren Stellvertretern zusammen. Sie entsenden ihren Sprecher als kooptiertes Mitglied in den BVM-Vorstand. Die Regionalgruppen sind an 12 deutschen Wirtschaftstandorten vertreten und repräsentieren den BVM vor Ort.

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