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Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung

Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e. V. ist eine unabhängige Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Markt- und Sozialforschung. Die Branchenverbände ADM, ASI, BVM und DGOF tragen den Rat als eingetragenen Verein und sind dort Mitglieder.

Hauptaufgabe und Ziel des 2001 gegründeten Rates ist es, die Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln der Branche zu sichern und Verstöße dagegen zu sanktionieren.

An den Rat wenden sich alle diejenigen, die als Befragte/er, Auftraggeber/in, Wettbewerber/in oder in einer anderer Rolle als unmittelbar Betroffene/r einen Regelverstoß bei einer Marktforschung oder Sozialforschung erkennen und sich daher in ihren Rechten verletzt sehen. Beim Grund zur Beschwerde kann es sich beispielsweise um eine ethisch bedenkliche Befragung, methodisch falsches Vorgehen oder Vertrauensbruch beim Datenschutz handeln.

Ist eine Beschwerde begründet, kann von der zuständigen Kammer des Beschwerderats je nach Schwere des Regelverstoßes folgende Sanktion ausgesprochen werden:

  • eine Rüge,
  • eine Missbilligung oder
  • einen Hinweis.

Eine Rüge wird unter Nennung des Beschwerdegegners vom Rat veröffentlicht und ist die schärfste Form einer Sanktion. Hierbei liegt ein schwerer und insbesondere fortdauernder Verstoß gegen Berufsgrundsätze oder Standesregeln vor. Eine Missbilligung ist eine deutliche Kritik am Verhalten des Beschwerdegegners. Eine mildere Maßnahme stellt dagegen ein Hinweis dar.