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Organe und Gremien

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des BVM setzt sich aus den persönlichen Mitgliedern des BVM zusammen und wird regelmäßig einmal im Jahr, in der Regel am Vortag des Kongresses, einberufen. Als oberstes Organ des BVM verfügt die Mitgliederversammlung über umfassende Kompetenzen.

Gemäß Satzung ist sie zuständig für:

  • die Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Bundesvorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr,
  • die Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichtes und die Entlastung des Bundesvorstandes,
  • die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Aufnahmekollegiums und dessen Entlastung,
  • die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Regionalrates,
  • die Wahl des Vorstandsvorsitzenden des BVM und seines Stellvertreters, sowie mindestens weitere drei Mitglieder des Bundesvorstandes,
  • die Wahl der Mitglieder des Aufnahmekollegiums, des Wahlausschusses, der Rechnungsprüfer sowie der Satzungskommission,
  • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
  • die Beschlussfassung über alle ihr schriftlich unterbreiteten Vorschläge und ihr übertragenen Angelegenheiten und
  • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen.

 

Vorstand

Der Vorstand führt und gestaltet sämtliche Verbandsaktivitäten. Er wird alle drei Jahre neu gewählt und besteht zurzeit aus fünf BVM-Mitgliedern, die in der Berufsrolle eingetragen sein müssen: dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei Mitgliedern sowie dem Sprecher des Regionalrats als kooptiertes Vorstandsmitglied. Vorstandsmitglieder

Fachbeirat

Der Fachbeirat repräsentiert die Mitglieder des BVM. Er hat empfehlende und beratende Funktion innerhalb des BVM. Der Fachbeirat wirkt an der Erstellung und Umsetzung von Konzepten für die Arbeit des Verbandes maßgeblich mit. Dem Fachbeirat gehören 15 BVM-Mitglieder, die in der Berufsrolle eingetragen sind, an. Die Amtszeit der 15 Delegierten beträgt vier Jahre. Maximal sieben Delegierte dürfen Leiter einer Regionalgruppe sein. Fachbeiratsmitglieder

Regionalrat

Die Regionalleiter und deren Stellvertreter aus den 12 Regionalgruppen des BVM bilden den Regionalrat. Sie entsenden ihren Sprecher als kooptiertes Mitglied in den Vorstand. Alle drei Jahre werden die Regionalleitungen neu gewählt. Zum Regionalleiter oder seinem Stellvertreter kann jedes BVM-Mitglied, das in der Berufsrolle (Marktforscher BVM) eingetragen ist, gewählt werden. Die Regionalgruppen sind an 12 deutschen Wirtschaftsstandorten vertreten und repräsentieren den BVM vor Ort. Regionalratsmitglieder

Aufnahmekollegium

Das Aufnahmekollegium ist für die Prüfung der Mitgliedsanträge zuständig. Das Organ besteht aus vier BVM-Mitgliedern, die in der Berufsrolle eingetragen sein müssen, und über eine mindestens sechsjährige verantwortliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Markt- und/oder Sozialforschung verfügen und von der Mitgliederversammlung für eine Dauer von vier Jahren gewählt werden.

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahlen der verschiedenen Organe des BVM zuständig. Er besteht aus drei BVM-Mitgliedern, die in der Berufsrolle eingetragen sein müssen, und von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden.

Rechnungsprüfer

Die Rechnungsprüfer haben die Aufgabe, die ordnungsgemäße Verbuchung und die etatgemäße Mittelverwendung zu überprüfen sowie einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Jahres festzustellen. Es werden von der Mitgliederversammlung mindestens zwei Rechnungsprüfer, die Mitglied im BVM sind und in der Berufsrolle eingetragen sein müssen, für eine Dauer von drei Jahren gewählt. Die Rechnungsprüfer dürfen weder dem Vorstand noch dem Regionalrat angehören.

Satzungskommission

Die Satzung ist die Verfassung des Vereins. Die Satzungskommission wacht über die Einhaltung der Satzungsvorschriften und ist für die Abfassung von Satzungsänderungen zuständig, die sie der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorlegt. Die Satzungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die einzeln von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre zu wählen sind. Die Mitglieder der Satzungskommission müssen in die Berufsrolle eingetragen sein.