Organe und Gremien
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des BVM setzt sich aus den persönlichen Mitgliedern des BVM zusammen und wird regelmäßig einmal im Jahr, in der Regel am Vortag des Kongresses, einberufen. Als oberstes Organ des BVM verfügt die Mitgliederversammlung über umfassende Kompetenzen.
Gemäß Satzung ist sie zuständig für:
- die Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Bundesvorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr,
- die Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichtes und die Entlastung des Bundesvorstandes,
- die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Aufnahmekollegiums und dessen Entlastung,
- die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Regionalrates,
- die Wahl des Vorstandsvorsitzenden des BVM und seines Stellvertreters, sowie mindestens weitere drei Mitglieder des Bundesvorstandes,
- die Wahl der Mitglieder des Aufnahmekollegiums, des Wahlausschusses, der Rechnungsprüfer sowie der Satzungskommission,
- die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
- die Beschlussfassung über alle ihr schriftlich unterbreiteten Vorschläge und ihr übertragenen Angelegenheiten und
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
Aufnahmekollegium
Das Aufnahmekollegium ist für die Prüfung der Mitgliedsanträge zuständig. Das Organ besteht aus vier BVM-Mitgliedern, die in der Berufsrolle eingetragen sein müssen, und über eine mindestens sechsjährige verantwortliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Markt- und/oder Sozialforschung verfügen und von der Mitgliederversammlung für eine Dauer von vier Jahren gewählt werden.
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahlen der verschiedenen Organe des BVM zuständig. Er besteht aus drei BVM-Mitgliedern, die in der Berufsrolle eingetragen sein müssen, und von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden.
Rechnungsprüfer
Die Rechnungsprüfer haben die Aufgabe, die ordnungsgemäße Verbuchung und die etatgemäße Mittelverwendung zu überprüfen sowie einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Jahres festzustellen. Es werden von der Mitgliederversammlung mindestens zwei Rechnungsprüfer, die Mitglied im BVM sind und in der Berufsrolle eingetragen sein müssen, für eine Dauer von drei Jahren gewählt. Die Rechnungsprüfer dürfen weder dem Vorstand noch dem Regionalrat angehören.
Satzungskommission
Die Satzung ist die Verfassung des Vereins. Die Satzungskommission wacht über die Einhaltung der Satzungsvorschriften und ist für die Abfassung von Satzungsänderungen zuständig, die sie der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorlegt. Die Satzungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die einzeln von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre zu wählen sind. Die Mitglieder der Satzungskommission müssen in die Berufsrolle eingetragen sein.