13.11.2017
Neuer Blog-Beitrag
ePrivacy-Verordnung der EU kann Marktforschung erheblich beeinflussen
Ab Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung der EU anzuwenden – das ist mittlerweile bekannt. Die Änderungen sind nicht unerheblich. Dennoch: Die Marktforschungsbranche kann wohl auch aufgrund der in Artikel 89 aufgeführten Sonderregelungen für wissenschaftliche, historische und statistische Forschungszwecke damit leben. Wichtig dabei ist, dass diese Ausnahmen auch für die Marktforschungsbranche tatsächlich greifen. Hier hat die EU deutlich gemacht, dass auch private Auftragsforschung als Forschung anzusehen ist. Das ist die gute Nachricht.
Doch das ist nicht alles.