Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung rügt Styx Research, Frankreich 06.03.2025 / Branchennews
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e. V. hat dem Unternehmen Styx Research nach Prüfung einer eingegangenen Beschwerde eine öffentliche Rüge erteilt. Styx Research verstößt grundlegend gegen mehrere geltende Berufsgrundsätze der Branche.
Der Beschwerdeführer erhielt eine Umfrageeinladung zum Thema „Politische Meinungen in Deutschland“. Auf wiederholte Nachfragen zur Herkunft der verwendeten E-Mailadresse und zu den Hintergründen der Umfrage erhielt er keine Antwort, stattdessen weitere Einladungsmails. Trotz Recherchen blieb während der gesamten Verfahrensdauer unklar, welches Unternehmen oder welche Person sich hinter Styx Research verbirgt und welche Zielsetzung mit der Online-Umfrage verfolgt wird. Die auf der Website angegebene Adresse ohne Hausnummer erwies sich als wertlos, da es sich um eine sieben Kilometer lange Straße handelt. Auch im laufenden Beschwerdeverfahren war das Unternehmen weder für den Beschwerdeführer noch für den Rat erreichbar.
Die Verschleierung der Identität sowie die Verweigerung einer Antwort darauf, wie die E-Mail-Adresse des Beschwerdeführers erlangt wurde und welchen Hintergrund die Umfrage hat, ist geeignet, ein erhebliches Misstrauen der Öffentlichkeit in solche oder ähnliche Umfrageeinladungen zu begründen und dadurch dem Berufsstand der Markt- und Sozialforschung allgemein Schaden zuzufügen.
Für die Erteilung einer Rüge als schärfstes Sanktionsmittel sprach für den Beschwerderat:
1. Ein Verstoß gegen Art. 4 a und 9 b ICC/ESOMAR Kodex
2. Ein Verstoß gegen Ziff. 4 der Richtlinie für Online-Befragungen sowie gleichlautend Ziff. 5.1 der Richtlinie zum Umgang mit Adressen in der Markt- und Sozialforschung
Bei der Bemessung der Sanktion spielte insbesondere die fehlende Identifizierbarkeit des Empfängers der Umfrageantworten eine zentrale Rolle. Für Teilnehmende an Umfragen ist diese Information von besonderer Bedeutung, um gegebenenfalls datenschutz- oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können. Dies wiegt umso schwerer, da mit dieser Umfrage politische Meinungen – also besonders schützenswerte personenbezogene Daten – erhoben werden sollten.