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Neue Richtlinie sorgt für mehr Transparenz bei Veröffentlichung von Markt- und Sozialforschungsergebnissen 27.06.2024 / Branchennews

Die vier Branchenverbände ADM, ASI, BVM und DGOF reagieren mit einer neuen Richtlinie auf die zunehmende Veröffentlichung von Markt- und Sozialforschungsergebnissen in den Medien, die oft ohne ausreichende Hinweise zur Datenerhebung erfolgen.

Die Richtlinie legt fest, dass Studienergebnisse nur mit klar definierten Mindestangaben zur Methodik veröffentlicht werden dürfen, um eine angemessene Bewertung zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft alle Arten von Forschungsprojekten, einschließlich Meinungs- und Politikforschung, sowie qualitative Studien und Social-Media-Analysen.

Die Richtlinie betont die Notwendigkeit von Transparenz und Verantwortlichkeit bei der Veröffentlichung und betrifft alle Beteiligten, von Endkunden über durchführende Institute bis hin zu öffentlichen Institutionen. Besonders wichtig ist dies für Studien zu politischen und gesellschaftlich relevanten Themen, da diese das öffentliche Meinungsbild prägen und als Grundlage für politische Entscheidungen dienen können.

Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie für für die Veröffentlichung von Ergebnissen der Wahlforschung und stellt eine wesentliche Ergänzung zu den bestehenden berufsständischen Verhaltensregeln dar, die die wissenschaftliche Korrektheit und Qualität von Daten und Studien sichern. Die Richtlinie gilt für alle in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung Tätigen und ergänzt den Internationalen ICC/ESOMAR Verhaltenskodex, die Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationalen Kodex für die Markt- und Sozialforschung sowie die Qualitätsrichtlinien. Sie gilt durch die sogenannte Verkehrssitte also auch für solche Markt-, Meinungs- und Sozialforscherinnen und -forscher, die nicht Mitglied in einem der vier Branchenverbände sind.

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