Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zensus 2011 21.09.2018 / Branchennews / BVM / Kanzlei Prof. Schweizer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt Aussagekraft methodisch korrekter Repräsentativerhebungen
Das am 19.09.2018 verkündete Urteil zum Zensus 2011: Ein Plädoyer des Bundesverfassungsgerichts für repräsentative Befragungen.
Für die Markt- und Sozialforschung ist aus den Leitsätzen diese Feststellung eine nützliche (und selbstverständliche) Bestätigung: „Eine klare Überlegenheit der Vollerhebung gegenüber einer registergestützten [repräsentativen] Erhebung ist nach dem gegenwärtigen Stand der statistischen Wissenschaft nicht feststellbar.” Aus dem Urteil lassen sich für uns Markt- und Sozialforscher wertvolle Argumente für Relevanz und Unverzichtbarkeit methodisch korrekter Stichprobenverfahren ableiten. Mehr dazu auf der Website der Kanzlei Prof. Schweizer, siehe Meldung vom 20. September 2018.