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BVM-Logo und Siegel „Marktforscher/in BVM“ BVM-Logo und Siegel „Marktforscher/in BVM“

Nutzungsmöglichkeiten für persönliche und korporative Mitglieder

Das BVM-Logo das Siegel "Marktforscher/in BVM" stehen für Seriosität, Wissenschaftlichkeit und Wahrung des Ansehens der Markt- und Sozialforschung. Sie genießen einen hohen Bekanntheitsgrad und großes Vertrauen in der Öffentlichkeit, bei Auftraggebern sowie Befragten.

Wer darf welche BVM-Wor-/Bildmarke nutzen?
Setzen Sie als korporatives Mitglied das BVM-Logo oder als persönliches Mitglied das Siegel „Marktforscher/in BVM“ für Ihre Kommunikation ein, dokumentieren Sie damit Ihre besondere Branchenkompetenz: Denn die Word-/Bildmarken stehen für die Einhaltung von Qualitätsstandards, Standesregeln und Datenschutz.

Der BVM stellt seinen Mitgliedern für deren Außendarstellung verschiedene Nutzungsvarianten zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zu den Nutzungsbedingungen finden Sie im Mitgliederbereich "Mein BVM".

Nutzung des BVM-Logos

Korporative Mitglieder dürfen das BVM-Logo verwenden. Damit signalisiert ein Unternehmen nach außen, dass es die ESOMAR-Richtlinien, das geltende Standesrecht und die BVM-Qualitätskriterien einhält und durchsetzt.

Das Logo kann in Zusammenhang mit der Forschungstätigkeit eingesetzt, aber auch für die Unternehmenskorrespondenz und -kommunikation genutzt werden. Bei der Veröffentlichung, z.B. auf der Unternehmenswebsite, muss es mit dem Zusatz „Korporatives Mitglied“ versehen sein.

Nutzung des Siegels „Marktforscher BVM“/in

In der Berufsrolle eingetragene persönliche Mitglieder sind berechtigt, für ihren Außenauftritt den Titel und das Siegel „Marktforscher/in BVM“ zu verwenden. Das BVM-Logo hingegen darf nicht eingesetzt werden.

Das Siegel ist stets in Verbindung mit dem Namen des persönlichen Mitglieds zu nutzen und kann dann im Rahmen der Forschungstätigkeit, für die Unternehmenskorrespondenz, die Unternehmenskommunikation und den privaten Gebrauch verwendet werden.

Persönlichen Mitgliedern, die nicht in der Berufsrolle eingetragen sind, ist die Nutzung des Siegels „Marktforscher/inBVM“ nicht gestattet.